Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das bereits im Juli 2020 verabschiedete Gebäudeenergiegesetz fasst hauptsächlich die bestehenden energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten in einem Gesetz zusammen, es gibt aber auch signifikante Änderungen im Detail. Gerade bei Berechnungsverfahren können diese Neuerungen deutliche Auswirkungen für einzelne Technologien und die Energieeffizienz insgesamt haben. Das Gesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.

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