Radon – Strahlenschutz

Radon entsteht aus natürlichem Uran in Böden und kommt in Deutschland regional in unterschiedlichem Maße vor. Aus dem Erdboden gelangt Radon ins Freie und in Gebäude. Im Freien vermischt es sich schnell mit der Umgebungsluft, so dass die Radon-Konzentration dort gering ist. In Innenräumen können jedoch hohe Radon-Konzentrationen erreicht werden.

Atmet man Radon und seine radioaktiven Folgeprodukte über einen längeren Zeitraum in erhöhtem Maße ein, steigt das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.

Staat, Arbeitgeber und Bauherren sind zu Maßnahmen zum Schutz vor Radon verpflichtet

Radon ist ein sehr bewegliches, radioaktives Edelgas, das man weder sehen, riechen oder schmecken kann. Es entsteht beim radioaktiven Zerfall von Uran. Uran kommt zum Beispiel im Erdboden oder in Baumaterialien vor.

Aus dem Erdboden gelangt Radon ins Freie und in Gebäude. Im Freien vermischt es sich schnell mit der Umgebungsluft, so dass die Radon-Konzentration dort gering ist. In Innenräumen können jedoch hohe Radon-Konzentrationen erreicht werden.

Atmet man Radon und seine radioaktiven Folgeprodukte über einen längeren Zeitraum in erhöhtem Maße ein, steigt das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Oft reichen kleine Maßnahmen aus, um den Radongehalt in Innenräumen und damit das Erkrankungsrisiko deutlich zu senken.

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Staat, Arbeitgeber und Bauherren zu Maßnahmen zum Schutz vor Radon. Der Schutz vor Radon und seinen Risiken für die Gesundheit ist im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung geregelt.

Ziel ist es, den Eintritt von Radon in Gebäude weitgehend zu verhindern oder deutlich zu erschweren – insbesondere in Gebieten, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist. In diesen Gebieten gelten Schutzvorschriften, die für Wohngebäude und Arbeitsplätze unterschiedlich sind.

Ein Referenzwert soll gemäß Strahlenschutzgesetz als Maßstab für die Angemessenheit von Schutzmaßnahmen dienen.

Bis Ende 2020 müssen die Bundesländer gemäß Strahlenschutzgesetz ermitteln, in welchen Gebieten in vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist.

In diesen Gebieten gelten unterschiedliche Regelungen für verschiedene Gebäudetypen:

  • Für private, bereits bestehende Wohngebäude können Eigentümer und Bewohner freiwillig Maßnahmen ergreifen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken.
  • Für private Neubauten besteht für Bauherren die Pflicht, durch bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann.
  • Beträgt die Konzentration von Radon an Arbeitsplätzen mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken.

Referenzwert

Als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz vor Radon dient gemäß Strahlenschutzgesetz ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Die Definition von „Referenzwert“ ist international unterschiedlich.

Allen Definitionen ist gemein, dass nicht erst bei Überschreitung des Referenzwertes gehandelt werden soll – Schutzmaßnahmen sind auch vorher sinnvoll.

Um Radon-Konzentrationen bewerten und vergleichen zu können, wird der so genannte Referenzwert verwendet.

Ein Referenzwert dient gemäß Strahlenschutzgesetz lediglich „als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen“.

Gleichzeitig müssen in Ausnahmefällen Konzentrationen oberhalb des Referenzwertes akzeptiert werden, wenn Maßnahmen zur Reduzierung unangemessen sind, weil sie beispielsweise mit anderen Vorschriften kollidieren oder ihr Aufwand deutlich zu hoch wäre. Beispielsweise könnten Radon-Schutzmaßnahmen mit Denkmalschutz-Auflagen, wie etwa in alten Burgen und Schlössern, oder besonderen Hygiene-Vorschriften, zum Beispiel in Wasserwerken, kollidieren und so nur mit massiven Anstrengungen umzusetzen sein.

[Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz und Umweltbundesamt (http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/radon_node.html) Stand 12.03.2019]

Gesundheitliche Risiken

Radon mit seinen Zerfallsprodukten macht im Mittel etwa 30 % der Strahlenexposition der deutschen Bevölkerung aus. Nach aktuellen Erkenntnissen sind ca. 7 % der Lungenkrebserkrankungen dem Radon und seinen Radonfolgeprodukten anzulasten.

Radon und seine Folgeprodukte sind nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Die Strahlenschutzkommission hat in ihrer Stellungnahme vom 14. Juli 2004 eine statistische Signifikanz des zusätzlichen Lungenrisikos durch Radon ab150 Bq/m3 festgestellt. Es wird deshalb eine Reduzierung der Radonkonzentration in Innenräumen auf unter 100 Bq/m3 empfohlen.

[Quelle: BMU, Radonmerkblatt 2004]

Die Karte des BfS zur Radonkonzentration wird in 1 m Tiefe gemessen. Werte sind aus dieser Karte allerdings nicht für Gebäude ableitbar. Die geologische Durchlässigkeit variiert sehr kleinteilig.

Deshalb sind die Bundesländer verpflichtet, eine kleinteilige Ermittlung der Gebiete vorzunehmen, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist.

[Quelle: BfS Bundesamt für Strahlenschutz]

Film Planet Wissen ARD Mediathek „Radon – Gefährliche Strahlung im Alltag“

Motivation des Gesetzgebers

  • Radon ist ein Edelgas, das man weder sehen, riechen oder schmecken kann.
  • Schätzungsweise jedes 10.Gebäude in Deutschland ist belastet!
  • Die Belastung von Tschernobyl entsprach 1/100 der Radonbelastung in Teilen von Deutschland, so dass in Deutschland jährlich ca. 2.000 Menschen infolge von Radon sterben.
  • Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Staat, Arbeitgeber und Bauherren zu Maßnahmen zum Schutz vor Radon

Fristen

  • Inkrafttreten des Gesetzes: 31.12.2018
  • Ermittlung der Bundesländer, in welchen Gebieten in vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist: 31.12.2020

Diese Fristen sind für Sie verbindlich:

  • die Messung muss innerhalb von 18 Monaten nach der Festlegung des Gebiets und Aufnahme der beruflichen Betätigung an dem Arbeitsplatz  erfolgt sein.
  • Messungen vor Ort: Start 1.01.2021
  • Messdauer 3-12 Monate
  • 12 Monate sind empfehlenswert
  • Messungen vor Ort: Ende 1.01.2022
  • Abschluss der Messungen muss spätestens aber am 30.06.2022 erfolgt sein
  • Aufbewahrungsfrist der Dokumentation 5 Jahre

Bußgelder / Haftungsrisiken

Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € bzw. bis zu 50.000 € geahndet werden.

Handlungsempfehlungen

Schauen Sie heute bereits in die Radon-Karte, so können Sie bei Baumaßnahmen frühzeitig Vorkehrungen treffen. Nachtägliche bauliche Maßnahmen sind immer teurer. Sobald die Bundesländer die Radongebiete identifiziert haben und sich Ihr Gebäude in den festgelegten Gebieten befindet, muss die Radon-Konzentration gemessen werden, wenn folgende Gegebenheiten zutreffen (siehe auch Fristen):

In Bestandsimmobilien:

Befinden sich in Ihrem Gebäude Arbeitsstätten, Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze im Keller und im Erdgeschoss, die Sie selbst nutzen oder fremdvermieten?

In diesen Gebieten muss die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss gemessen werden. Dazu sind die Verantwortlichen für die jeweiligen Arbeitsplätze verpflichtet.

Wohnräume

Für private, bereits bestehende Wohngebäude können Eigentümer und Bewohner freiwillig Maßnahmen ergreifen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken. Empfehlenswert ist die Messung im Verdachtsfall.

Bei Neubaumaßnahmen

von Wohn- und Büroimmobilien müssen Maßnahmen getroffen werden, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren.

Fragen Sie Ihre Architekten oder Baufirmen nach ihren konkreten Vorkehrungen.

Bei baulichen Veränderungen,

die zu einer erheblichen Verminderung der Luftwechselrate führen, soll der Schutz vor Radon berücksichtigt werden.

Radon-Konzentration

Ergeben die Messungen am Arbeitsplatz eine Radon-Konzentration von mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen sofort Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radon-Konzentration unter 300 Becquerel pro Kubikmeter am Arbeitsplatz zu senken.

Der Erfolg dieser Maßnahmen muss anschließend durch eine Messung nachgewiesen werden.

Lässt sich die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz nicht unter 300 Becquerel pro Kubikmeter senken, muss der Arbeitsplatz bei den zuständigen Strahlenschutzbehörden der Bundesländer gemeldet werden.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die zu erwartende Strahlendosis für die Beschäftigten an diesem Arbeitsplatz abschätzen.

Sachverständige / Experten

BfS stellt Adressen qualitätsgeprüfter Anbieter bereit.

Sie finden in Ihrer Umgebung Sachverständige Radon

Wissenssammlung / Normen

  • VERORDNUNG (Euratom) 2018/1563 vom 15. Oktober 2018 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1314/2013
  • Europäische Union, Richtlinie 2013/59/Euratom
  • Europäische Richtlinie für den Strahlenschutz
  • National Gesetz und Verordnung
  • 2019 Gesetze Strahlenschutz
  • StrlSchG Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017
  • StrlSchV Verordnungen
  • Radon Handbuch BfS